Eine Immobilie kann auch Liegenschaft oder Anwesen genannt werden. In der Regel versteht man unter einer Immobilie ein Grundstück mit dem darauf stehenden Gebäude und allem auf dem Grundstück befindlichen Zubehör. Der Begriff an sich stammt aus dem Lateinischen: Im-mobilis bedeutet unbeweglich. Die Juristen verstehen deshalb unter einer Immobilie auch ein unbewegliches Sachgut.


21. Juli 2011
Ralf Müller
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