Immobilien: Für einen Kauf in Dortmund benötigen Sie genau 3 Dinge!

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Eine Immobilie kann auch Liegenschaft oder Anwesen genannt werden. In der Regel versteht man unter einer Immobilie ein Grundstück mit dem darauf stehenden Gebäude und allem auf dem Grundstück befindlichen Zubehör. Der Begriff an sich stammt aus dem Lateinischen: Im-mobilis bedeutet unbeweglich. Die Juristen verstehen deshalb unter einer Immobilie auch ein unbewegliches Sachgut.

Im Internet gibt es zahlreiche Marktplätze, die eine genaue und gezielte Suche nach einer Immobilie in einem bestimmten Umkreis ermöglichen. So kann man beispielsweise als Suchbegriff für Immobilien Dortmund eingeben und wird auf geeignete Objekte im Umkreis Dortmunds hingewiesen.

Da die Immobilien als „unbeweglich” gelten und dieses ja auch tatsächlich sind, bedarf der Kauf und die Eigentumsübertragung an einem Grundstück drei Voraussetzungen: 1. Der Kaufvertrag muss von einem Notar beurkundet werden. 2. Auch muss ein Notar die sogenannte Auflassung, also die Einigung über den Eigentumsübergang, beurkunden. 3. Der neue Eigentümer muss in das Grundbuch eingetragen werden. Erst wenn diese drei Voraussetzungen erfüllt sind, ist der Kauf und die Eigentumsübertragung an einem Grundstück auch wirklich wirksam.

Immobilien können auch mit bestimmten Rechten belastet werden. Dazu gehören besonders die so genannten Grundpfandrechte, wie beispielsweise die Hypothek. Die Bank gewährt dem Immobilieneigentümer ein Darlehen, damit dieser die Immobilie kaufen kann, behält sich aber den Rückgriff auf die Immobilie vor. Können also die Hypothekenraten nicht mehr beglichen werden, so ist es möglich, dass der Bank das Eigentum an der Immobilie zufällt. Aber auch andere Rechte, wie Wegerechte, die die Nutzung durch andere erlauben, können mit einer Immobilie verbunden sein.

Für ein Grundstück, wie etwa bei den Immobilien Dortmu nd , muss man in der Regel Grundsteuer bezahlen, die der Gemeinde zufließt. Nach §§ 3,4 GrStG kann ein Grundstück aber auch von dieser Steuerpflicht ausgenommen sein, wenn es einem besonderen Zweck dient. Dies kann ein öffentlich-rechtlicher oder ein mildtätiger Zweck sein. Aber auch Grundstücke, die der Religion oder Wissenschaft dienen, sind ausgenommen. Wird der Grundstücksgrund erworben, so müssen die Grundbuchsteuer und eine prozentuelle Grunderwerbssteuer entrichtet werden. Auch andere Gebühren, wie zum Beispiel für die Dienste des Notars, werden fällig. Der Erwerb einer Immobilie ist also neben dem eigentlichen Kaufpreis mit vielen weiteren Folgekosten verbunden.

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